Rechtsgebiete
Wir stehen unseren Mandanten bei allen strafrechtlichen Problemen tatkräftig mit Rat und Tat zur Seite und verteidigen bundesweit, insbesondere bei vorgeworfenen Taten aus dem
Verkehrsstrafrecht .
Dafür hält das Strafgesetzbuch (StGB) für den Straßenverkehr entsprechende Straftatbestände bereit.
Hier ein Auszug:
In der Situation eines Strafverfahrens sollten Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt beauftragen. Wir werden sodann unverzüglich
Akteneinsicht beantragen. Nur dadurch gelangt man auf den gleichen Stand wie die Ermittlungsbehörden - und vermeidet böse Überraschungen.
Nach erfolgter Akteneinsicht werden wir gemeinsam absprechen, ob und wie man sich zur Sache einlässt. In vielen Fällen kann eine
Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft angeregt werden. Auf diese Weise erspart sich der Betroffene eine öffentliche Hauptverhandlung.
Das konkrete Vorgehen stimmen wir natürlich immer individuell mit Ihnen ab.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne!